Das gestern vom DFB-Sportgericht ergangene Urteil, wonach der RWE für die Vorkommnisse nach dem Heimspiel gegen den FSV Frankfurt eine Geldstrafe von 12.000 Euro zahlen soll, wird akzeptiert. Bis heute nachmittag 17.00 uhr wäre dagegen zwar ein Einspruch möglich gewesen, doch sieht der Verein nach sorgfältiger Prüfung der Urteilsbegründung durch Vereinsanwalt Jens Oehler davon ab.