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​Das Sportgericht des Nordostdeutschen Fußball-Verbandes (NOFV) hat den 1. FC Lokomotive Leipzig und den FC Rot-Weiß Erfurt nach den Zuschauerausschreitungen beim Oberliga-Spiel der zweiten Mannschaft von Erfurt gegen Lok. Leipzig am 14.06.2015 in Erfurt zu einer Geldstrafe von 4.000,00 Euro für Lok und 1.000 Euro für den RWE verurteilt. Darüber hinaus muss der 1. FC Lokomotive Leipzig ein Meisterschaftsheimspiel unter Ausschluss der Öffentlichkeit austragen.

Zudem ist das Spiel 2:0 für den FC Rot Weiß Erfurt II gewertet worden. Ab der 73. Minute des Spiels stürmten etwa 70 zum Teil vermummte Leipziger Zuschauer unkontrolliert auf das Spielfeld, wo es zu gewalttätigen Auseinandersetzungen mit Ordnern und Sicherheitskräften wie auch mit Leipziger Spielern kam. Nachdem sich auch nach einer 30-minütigen Unterbrechung des Spiels die Lage nicht beruhigt hatte, musste das Spiel abgebrochen werden. Das Sportgericht kam zu dem Schluss, dass RW Erfurt an diesem Tage einen nicht ausreichenden Ordnungsdienst gestellt hätte.

Gegen das Urteil ist binnen einer Woche das Rechtsmittel der Berufung auf der Grundlage des § 12 der Rechts- und Verfahrensordnung des NOFV zulässig. Der RWE wird die Urteilsbegründung prüfen und dann entscheiden, ob eine Berufung angezeigt ist.
W.M.

01.07.2015 \ U23