Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes hat den FC Rot-Weiß Erfurt im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens unserer Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 5000 Euro belegt.
Kurz nach der Pause im Punktspiel beim FSV Zwickau am Abend des 4. August 2017 war im Erfurter Zuschauerbereich vermehrt Pyrotechnik gezündet worden.
Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.
Die Kosten des Verfahrens müssen auch vom Verein getragen werden.
24.08.2017 \ FC RWE e.V.