Der DFB-Kontrollausschuss beabsichtigt nach § 15 der Rechts- und Verfahrensordnung des Deutschen Fußballbundes Anklage vor dem Sportgericht des Verbandes gegen Jens Möckel zu erheben und auf vier Spiele Sperre für die Meisterschaftsrunde zu plädieren.
Dies ließ der Kontrollausschuss den Verein heute schriftlich wissen. Dabei geht der Kontrollauschuss nach Ansicht der TV-Bilder zwar nicht von einer Tätlichkeit unseres Kapitäns aus, sondern wertet den Zusammenstoß mit dem Schiedsrichter in der Nachspielzeit der Begegnung gegen den SC Paderborn am letzten Samstag, abgestuft, nach § 8 Nr 1a der Rechts- und Verfahrensornung nurmehr als unsportliches Verhalten. Die Strafandrohung erscheint dem Verein jedoch zu hoch.
Der RWE hat diesem Strafantrag daher nicht zugestimmt und wird seine Gründe dafür dem Kontrollausschuss morgen schriftlich zukommen lassen.