Das zuständige Amtsgericht Erfurt hat zum ersten Juni erwartungsgemäß das Insolvenzverfahren über den FC Rot-Weiß Erfurt e.V. eröffnet und Rechtsanwalt Volker Reinhardt zum Insolvenzverwalter berufen.
Zuvor hatte Reinhardtauftragsgemäß sein schriftliches Gutachten beim Amtsgericht
eingereicht, auf dessen Grundlage es dann die Entscheidung über die
Eröffnung des Verfahrens getroffen hat.
Entgegen anders
lautendem Medienbericht vom 01.06.2018 bleiben die Trainer des
Nachwuchsleistungszentrums (NLZ) in ihren Funktionen bestehen. Geplant
ist lediglich eine übergeordnete Leitung im NLZ zu schaffen, um
insbesondere die Zertifizierung von zwei Sternen durch den DFB halten zu können.
Hintergrund:
Am
16.03.2018 hatte das Amtsgericht Erfurt dem Antrag des FC Rot-Weiß
Erfurt e.V. auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens in Eigenverwaltung
wegen drohender Zahlungsunfähigkeit stattgegeben und Rechtsanwalt Volker
Reinhardt zum vorläufigen Sachwalter bestellt. Wenige Tage später
beendete das Gericht die Eigenverwaltung und berief daraufhin Reinhardt
zum vorläufigen Insolvenzverwalter. Nach dem Rücktritt
des Präsidiums wurde Reinhardt vom Gericht am 02.05.2018 zum sogenannten
starken vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt.
Über den vorläufigen Insolvenzverwalter:
Rechtsanwalt Volker
Reinhardt ist Fachanwalt für Insolvenzrecht und hat zusätzlich ein
Masterstudium (LL.M.) in Unternehmensrestrukturierung (corp. restruc.)
an der Universität Heidelberg abgeschlossen. Reinhardt
wird seit 1999 zum Insolvenzverwalter und Sachwalter bestellt und hat in
über 280 Unternehmensinsolvenzen seine Spezialisierung auf die
Fortführung und Sanierung von Wirtschaftsbetrieben herausgearbeitet. In
zahlreichen Insolvenzplanverfahren hat er seine Expertise
erfolgreich unter Beweis gestellt.
02.06.2018