Erfurt, den 22. März 2018.
Das Präsidium, der vorläufige Sachwalter und der fünfköpfige vorläufige
Gläubigerausschuss kamen vorgestern Abend überein, bei dem
Amtsgericht Erfurt zu beantragen, die Eigenverwaltung zu beenden und das
Verfahren als „klassisches“ Insolvenzverfahren fortzusetzen. Das
Gericht hat dem stattgegeben und den vorläufigen Sachwalter,
Rechtsanwalt Volker Reinhardt, zum vorläufigen Insolvenzverwalter
berufen.
Präsident
Frank Nowag hat mit der Niederlegung seiner Befugnisse als
Eigenverwalter den Weg frei gemacht für einen Erfolg versprechenden
Sanierungsprozess, der ungestört
von den entstandenen Dissonanzen durchgeführt werden kann. „Man hat
sich für das klassische Insolvenzverfahren entschieden, weil wir in
dieser kritischen Phase klare Strukturen und kurze Wege brauchen und
keine Unstimmigkeiten“, so Reinhardt.
Der
neue vorläufige Insolvenzverwalter wird, gemeinsam mit dem Präsidium
und mit der Rückendeckung des vorläufigen Gläubigerausschusses, dem auch
RWE-Trainer Stefan
Emmerling angehört, die Geschäfte fortführen. Reinhardt: „So sind wir
optimal aufgestellt, um die Sanierung zu beginnen. Ziel ist es dabei,
mit allen Beteiligten zusammenzuarbeiten, um eine gute Lösung für den
Verein und für die Gläubiger zu erreichen. Wir
wollen Rot-Weiß Erfurt wirtschaftlich wieder auf solide Füße stellen und
sportlich in der nächsten Saison einen erfolgreichen Neustart in der
vierten Liga hinlegen.“
Der
vorläufige Insolvenzverwalter wird hierzu im Auftrag des Amtsgerichts
und mit Unterstützung des vorläufigen Gläubigerausschusses den
Insolvenzplan erstellen, über
welchen die Entschuldung und Umstrukturierung des Vereins erfolgen soll.
Als
erste Maßnahme des vorläufigen Insolvenzverwalters wird mit Zustimmung
des vorläufigen Gläubigerausschusses den Mitarbeitern und Spielern das
ausstehende Februar-Gehalt
ausgezahlt. Die Vorfinanzierung des Insolvenzgeldes, das die Löhne und
Gehälter für drei weitere Monate sichert, ist in Vorbereitung.
Der
vorläufige Insolvenzverwalter Volker Reinhardt hat seine Tätigkeit
bereits seit Freitag letzter Woche aufgenommen und wird die Gespräche
mit den Beteiligten weiterführen,
um sie für den Bestand und die Zukunft des Vereins zu gewinnen. „Ohne
die finanzielle Unterstützung der Sponsoren wird es schwierig“, weiß
Reinhardt und fährt fort: „Und ich rechne auch mit der tatkräftigen
Unterstützung der Fans.“
Als
bekennender Fußball-Fan gibt Reinhardt für das nächste Heimspiel am
Samstag die Devise aus: „Wir starten neu – zusammen mit den Fans für
RWE“.
Über den vorläufigen Insolvenzverwalter
Rechtsanwalt
Volker Reinhardt ist Gründer und Geschäftsführer der Kanzlei REINHARDT
& KOLLEGEN. Er ist Fachanwalt für Insolvenzrecht und hat zusätzlich
ein Masterstudium
(LL.M.) in Unternehmensrestrukturierung (corp. restruc.) an der
Universität Heidelberg abgeschlossen. Rechtsanwalt Reinhardt wird seit
1999 als Insolvenzverwalter und Sachwalter bestellt und hat in über 280
Unternehmensinsolvenzen seine Spezialisierung auf
die Fortführung und Sanierung von Wirtschaftsbetrieben herausgearbeitet.
In über 25 Insolvenzplanverfahren hat er seine Expertise erfolgreich
unter Beweis gestellt.
Rechtsanwalt
Reinhardt gehört den führenden insolvenz- (u. a. ARGE Insolvenzrecht
und Sanierung im DAV) und wirtschaftsrechtlichen Fachvereinigungen (ETL
Global) an.
REINHARDT
& KOLLEGEN ist eine auf die Restrukturierung von Unternehmen
außerhalb von Insolvenzverfahren sowie die Sanierung unter
Insolvenzschutz in ESUG-Verfahren
spezialisierte Rechtsanwalts- und Insolvenzverwalterkanzlei. Daneben
berät REINHARDT & KOLLEGEN bei M&A-Prozessen,
Unternehmensnachfolgen sowie im nationalen und internationalen
Wirtschaftsrecht.
Die
Kanzlei ist in Bayern, Berlin, Nordrhein-Westfalen, Sachsen-Anhalt,
Sachsen und Thüringen ansässig und zählt mit 11 Insolvenzverwaltern,
22 Rechtsanwälten und
insgesamt rund 70 Mitarbeitern zu den großen Sanierungs- und
Insolvenzverwaltungseinheiten in Mitteldeutschland.