Das Sportgericht des DFB hat eine Vielzahl von Verstößen einzelner Zuschauer gegen die Rechts- und Verfahrensordnung des Verbandes geahndet. Das Urteil trifft den Verein empfindlich.

Nach Zuschauer-Vorkommnissen im Rahmen von drei Meisterschaftsspielen hat das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) den FC Rot-Weiß Erfurt im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss zu einem Zuschauer-Teilausschluss, einem Zuschauer-Teilausschluss auf Bewährung und einer Geldstrafe in Höhe von 5000 Euro verurteilt. Außerdem wurde dem Verein die Auflage erteilt, dass seine Anhänger bis zur umbaubedingten Schließung der Blöcke 5 und 6 – längstens jedoch bis zum Ende der laufenden Saison 2015/2016 – in besagten beiden Blöcken keine Block- und Zaunfahnen sowie Banner verwenden dürfen.

Vom verhängten Zuschauer-Teilausschluss betroffen ist das kommende Heimspiel der Rot-Weißen gegen die Würzburger Kickers am Sonntag, den 21.02.16 (ab 14 Uhr). So müssen in diesem Heimspiel die Stehplatzbereiche in den Blöcken 5 und 6 leer und geschlossen bleiben. Zudem ist die Wiedereröffnung von Zuschauerbereichen im Zuge des gegenwärtigen Stadionumbaus für dieses Spiel untersagt.

Ein weiteres Heimspiel unter teilweisem Ausschluss der Öffentlichkeit, bei dem ebenfalls die Stehplatzbereiche in den Blöcken 5 und 6 (oder vergleichbare Blöcke, sollte der Umbau bereits erfolgt sein) geschlossen bleiben müssten, wird für ein Jahr zur Bewährung ausgesetzt. Das heißt, dass der Ausschluss der Zuschauer nur dann erfolgt, wenn es innerhalb der Bewährungszeit zu einem schwerwiegenden Wiederholungsfall kommt.

Erheblich ins Gewicht fielen die Vorgänge während des Erfurter Drittligaspiels gegen den 1. FC Magdeburg am 14. Dezember 2015, als zwei Kinder im Erfurter Zuschauerblock verletzt wurden. Zuvor waren im Stadion zu Beginn der zweiten Halbzeit pyrotechnische Gegenstände gezündet und teilweise in Richtung angrenzender Zuschauerblöcke geworfen beziehungsweise geschossen worden. Zudem hatten Erfurter Zuschauer in der ersten Halbzeit auf der Haupttribüne Magdeburger Zuschauer attackiert.

Darüber hinaus hatten Erfurter Zuschauer während des Drittligaspiels beim VfL Osnabrück am 24. Oktober 2015 ein Banner mit beleidigendem Inhalt ("Scheiß DFB") gezeigt und in der 45. Minute des Drittligaspiels gegen Dynamo Dresden am 23. Januar 2016 einen Böller gezündet.

Der Verein hat dem Urteil nach vorheriger schriftlicher Einlassung und einem Gesprächstermin seines Vorstandsmitgliedes Thomas Kalt und Sicherheitschef Andreas Nichelmann
vor der Urteilsfindung beim DFB in Frankfurt zugestimmt, auch weil der Kontrollausschuss und ihm folgend das Sportgericht, bei weiteren feststehenden Verfehlungen seiner Anhänger bei anderen Spielen von zusätzlichen Strafen Abstand genommen und die ernstlichen Bemühungen des FC Rot-Weiß Erfurt um die Aufrechterhaltung von Sicherheit und Ordnung im Stadionbereich anerkannt hat. Das Urteil ist damit rechtskräftig.

Das Präsidium unseres Vereins bittet nun eindringlich alle Fans, von weiteren Verstößen gegen die Rechts- und Verfahrensordnung des DFB abzusehen und sich dem Fairplay-Gedanken zu verschreiben !

15.02.2016 \ FC RWE e.V.